2.7.1 Nebenfolgen
Weiterhin sind gewissen Nebenfolgen zu beachten, die an das Vorliegen einer Steuerhinterziehung anknüpfen: Nach § 71 AO haftet der Täter und der Teilnehmer einer... Weiterlesen
2.7.1 Unmittelbare Rechtsfolgen
Die Steuerstraftaten sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bewehrt. Die Steuerordnungswidrigkeiten sehen Geldbußen in unterschiedlicher Maximalhöhe vor (5.000 EUR, auch 50.000 EUR).
2.7 Rechtsfolgen von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
Die angedrohten Rechtsfolgen einer Bestrafung wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz. Die Gesetze geben zumeist einen... Weiterlesen
2.6 Die leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO
Die leichtfertige Steuerverkürzung stellt die fahrlässige Begehung einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 AO unter Strafe. Das heißt, dass § 378 AO dann einschlägig... Weiterlesen
2.5.4.2 Abgrenzung Versuch – Tatvollendung
Ob sich die Tat noch im Versuchsstadium befindet oder nicht, spielt dann eine Rolle, wenn sie entdeckt wird, sonstige behördliche Handlungen erfolgen... Weiterlesen
2.5.4.1 Abgrenzung Vorbereitungshandlung – Versuch
Da der Erfolg der Steuerverkürzung fehlt, rückt die subjektive Seite, also die Vorstellungen des Täters bei Vornahme der Tathandlung bzw. Versuchshandlung selbst,... Weiterlesen
2.5.4 Versuch der Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 2 AO
Über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO sind die Vorschriften der §§ 22 ff. StGB anwendbar. Gemäß § 370 Abs. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 StGB ist der Versuch einer... Weiterlesen
2.5.3 Die subjektive Seite des Tatbestandes des § 370 AO
Eine Straftat besteht aus einem objektiven und einem subjektiven Tatbestand. Die subjektive Seite des Tatbestandes beschäftigt sich mit den Vorstellungen und Absichten... Weiterlesen
2.5.2.4 Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO
§ 370 Abs. 3 AO enthält eine Sonderregelung für die schwereren Fälle der Steuerhinterziehung. Es muss jedoch beachtet werden, dass § 370 Abs. 3 AO in dem Sinne... Weiterlesen
2.5.2.3 Kausalität zwischen Handlung und Erfolg
Zwischen der Tathandlung (Tun oder Unterlassen) und dem Verkürzungserfolg muss eine Kausalität bestehen. Nur in der Verbindung von Handlung und Verkürzungserfolg entfaltet... Weiterlesen