Erbrechtliche Bezüge zum Stiftungsrecht

In der erbrechtlichen Beratung von Unternehmern gibt es nicht einen einzigen Fall, in dem nicht auch die Frage der Stiftung erörtert wird. Die rund 22.000 rechtsfähigen Stiftungen und die weiteren vielleicht 50.000 nichtrechtsfähigen Stiftungen in Deutschland sind oft Anlass, dass Firmeninhaber -von diesen Beispielen angeregt – prüfen, ob insoweit für sie eine derartige Gestaltung in Betracht kommt. Als Motivation spielt dabei oft der Wunsch nach Perpetuierung des eigenen Lebenswerkes eine Rolle, ebenso aber auch der dauerhafte Schutz des geschaffenen Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern oder vor verschwenderischen Erben.

Die Stiftungsberatung ist nicht unkompliziert. Hinter diesen Worten verstecken sich viele Besonderheiten von ausländischen Stiftungen, von inländischen Stiftungen mit Aspekten von Ländergesetzgebungen und viele nationale Besonderheiten. Das Eherecht ist davon genauso betroffen wie das Steuerrecht. Die Frage der Gemeinnützigkeit ist in diesem Zusammenhang ein Sonderthema. Der Berater wird über die rechtlichen Aspekte hinaus auch beachten müssen, ob der zukünftige Erblasser und potentielle Stifter über die erforderliche Stiftungsreife verfügt.

Zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist sicherlich der Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Jedoch ist auch dieses Papier bei Weitem keine ausreichende Diskussionsgrundlage für die tatsächliche Beratung im konkreten Fall.
Um für die zukünftigen Erblasser eine erste Diskussionsgrundlage zu schaffen, ist das nachfolgende Vortragsskript entstanden.

Hier das Vortragsmanuskript ansehen