Cum-Ex - Strafverteidigung

Der Steuerskandal Cum-Ex

Der Cum-Ex-Skandal geht erreicht eine neue Stufe – es geht jetzt um die stafrechtliche Aufarbeitung bzw. darum, mit welchen Strafen Nutznießer dieses Steuersparmodells zu rechnen haben.

Strafverteidigung in Cum-Ex-Fällen

Wer mit Cum-Ex dem Fiskus Geld Steuereinnahmen vorenthalten hat, der hat sich unter Umständen des Steuerbetruges schuldig gemacht und muss mit der Aufnahme, bzw. Wiederaufnahme eines Verfahrens rechnen. Wer eines solchen Vergehens beschuldigt wird, muss hohe Strafen erwarten.

Strategie eine erfolgreichen Veteidigung in Cum-Ex-Fällen könnte sein, dass eine aktive Beteiligung des Angaklagten bestritten und nachgewiesen wird, dass er sich auf seine Berater verlassen hat. Wenn diese z.B, gefälschte Gutachten vorgelegt haben, um ihre Kunden von der Legalität ihrer Produkte zu überzeugen, dann ist dem Angeklagten vorsätzlicher Steuerbetrug wohl kaum nachzuweisen.

Lassen Sie sich beraten – Dr. Sebastian Korts steht als Streuerstrafverteidiger bundesweit zur Verfügung.