Cum-Ex: Freiheitsstrafe für Bank-Mitarbeiter

Das Landgericht Bonn hat am 09.02.2022 einen ehemaligen Mitarbeiter einer Tochtergesesellschaft der Warburg Bank aus Hamburg wegen seiner Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahre verurteilt. Der Mitarbeiter wurde der Beteiligung an zwei Steuerhinterziehungstaten mit einem Schadensumfang in Höhe von insgesamt ca. 109 Millionen Euro schuldig gesprochen. Das Gericht hielt dem Mitarbeiter “zu Gute”, dass er im Laufe der Strafverhandlung ein umfassendes Geständnis ablegt hatte. Seine Rechtfertigung, dass ihm die Strafbarkeit der Geschäfte nicht bewusst gewesen sei und er “nur” ein ungutes “Bauchgefühl” bei der Durchführung der Geschäfte gehabt hätte, ließ das Gericht dagegen nicht gelten. Für die ca. 1.300 Beschuldigte in den weiteren Ermittlungsverfahren wird der Verfahrensablauf und der Verfahrensausgang wohl eine Neubewertung der bisherigen Verteidigungsstrategie sein.