Fast schon ein Generalverdacht: Influencer hinterziehen Steuern

Steuerhinterziehung: Influencer unter Beobachtung

300 Millionen Euro Schaden, 6.000 Profile im Visier, 200 eingeleitete Verfahren – das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW (LBF) hat Influencer und digitale Content-Creator ins Visier genommen.

Der Vorwurf: systematische, teils organisierte Steuerhinterziehung mit hoher krimineller Energie. Das neu gegründete LBF NRW hat mit rund 1.200 spezialisierten Steuerfahndern ein eigenes Influencer-Team gebildet. Zielgruppe sind laut Behördenangaben professionelle Influencer, die mit hoher krimineller Energie ihre steuerlichen Pflichten umgehen – teilweise ohne Steuernummer, aber mit sechsstelligen Einnahmen.

„Professionelle Influencer, die mit hoher krimineller Energie ihre steuerlichen Pflichten umgehen – teilweise ohne Steuernummer, aber mit sechsstelligen Einnahmen.“
– Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW-

Die Behörde arbeitet mit modernen Datenanalysetools und wertet Informationen aus Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, OnlyFans, Patreon oder auch Direktvertriebssystemen aus. Grundlage der Ermittlungen sind digitale Spuren, Werbepartnerschaften, Kooperationen sowie internationale Geldflüsse. Selbst Inhalte aus „Storys“, die nach 24 Stunden verschwinden, werden ausgewertet. Der Zugriff auf Konten zur Überprüfung der Einnahmen gilt dabei nur als Routine – auch wenn nach inoffiziellen Angaben eine vollständige Kontrolle aller digitalen Bezahlsysteme derzeit nicht möglich ist.


Steuerpflicht für digitale Creator: Keine Ausreden mehr

Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen reagiert und einen Leitfaden unter dem Titel „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“ veröffentlicht (Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Steuern, Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht). Angesichts der zunehmenden Professionalisierung ist kaum anzunehmen, dass sich Influencer oder Blogger noch erfolgreich auf Unwissenheit berufen können.

Hier das Dokument des BMF herunterladen

Viele Social-Media-Akteure handeln jedoch weiterhin ohne ausreichende steuerliche Beratung. Dabei ist die Besteuerung in diesem Bereich alles andere als trivial. Fragen zur Behandlung von Sachzuwendungen im In- und Ausland, die Bewertung gemischt genutzter Produkte sowie die Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder des Reverse-Charge-Verfahrens im Ausland müssen geklärt werden.

Auch die Unterscheidung zwischen freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. als Künstler oder Journalist) und gewerblichen Einkünften ist komplex. Hinzu kommen Themen wie die steuerliche Relevanz von Auslandsbezügen, Betriebsstätten im Ausland (etwa durch angeblichen Wohnsitz in Dubai) sowie die Einordnung ergänzender Einnahmequellen wie Affiliate-Marketing, E-Commerce (Online-Shops, NFTs, digitale Produkte), Event-Auftritte, Speaker-Honorare oder Coaching-Angebote.

Selbst professionelle Creator sind selten vollständig compliant – kaum jemand ist vor einer Steuerprüfung gefeit.


Was droht bei Verstößen?

Die möglichen Konsequenzen bei Steuervergehen sind erheblich. Es drohen:

  • Ermittlungsverfahren
  • Kontensperrungen
  • Hausdurchsuchungen
  • Strafverfahren mit möglicher Freiheitsstrafe
  • Vermögensabschöpfung

Wer kann betroffen sein? Geht man von folgenden groben Einnahme-Schätzung aus, so kann bereits bei einem Mikro-Influencer der Anfangsverdacht auf eine Steuerhinterziehung vorliegen und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden:

  • Mikro-Influencer (10.000–50.000 Follower): 1.000 € bis 5.000 € monatlich möglich
  • Professionelle Influencer (100.000–500.000 Follower): 5.000 € bis 25.000 € monatlich – meist gewerbliche Tätigkeit
  • Top-Creator (>500.000 Follower): über 50.000 € monatlich sind nicht unüblich

Unsere Unterstützung – rechtlich, steuerlich, strategisch

Als hochspezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger bieten wir Betroffenen die ganze Bandbreite der Beratung und Vertretung, insbesondere, wenn offiziell noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist:

Verteidigung im Steuerstrafverfahren

  • Soforthilfe bei Durchsuchung, Vernehmung oder Kontensperrung
  • Erstellung und Begleitung strafbefreiender Selbstanzeigen
  • Abwehr unberechtigter Steuerforderungen
  • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Freiheitsstrafen
  • Persönliche Vertretung vor Steuerstrafkammern und Amtsgerichten

Steuerberatung für digitale Geschäftsmodelle

  • Strukturierung der Einnahmen: Gewerbe vs. Freiberuflichkeit
  • Umsatzsteuerliche Fragestellungen inkl. Kleinunternehmerregelung und Reverse-Charge im Ausland
  • Bewertung von Sachzuwendungen (z. B. Hotelnächte, PR-Geschenke)
  • Besteuerung von Plattformvergütungen, Markenkooperationen und Affiliate-Links

Internationale Beratung & Compliance

  • Wohnsitzverlagerung und Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
  • Prüfung von Geschäftsmodellen mit Sitz im Ausland (§ 1 AStG)
  • Legalitätsprüfung von Agenturverträgen und Lizenzvereinbarungen
  • Persönliche Risikoanalyse: individuell, vorausschauend und rechtssicher

Fragen: Mail an s.korts@korts.de