2. Tatbestand und Rechtsfolgen von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Für das materielle Steuerstraf- und das Ordnungswidrigkeitenrecht sind die §§ 369 bis 384 AO die Grundlage. Über die Verweisungen in diesen Normen sind das StGB und das OWiG ebenfalls Gegenstand des Steuerstrafrechts. Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – kurz: AStBV (St) – erläutern aus Verwaltungssicht strafrelevante Fragen, die sich aus den Befugnissen der Finanzbehörde nach Maßgabe der Strafprozessordnung (StPO) ergeben. Daneben erarbeitet die Finanzverwaltung behördeninterne Merkblätter oder Prüfungsschemata; beispielsweise hatte das Bundesfinanzministerium selbst Handlungsanweisungen zur Überprüfung von eventuellen Straftaten im Zusammenhang mit dem Kindergeld aufgestellt.