2.3 Die Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St)

Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) können als eine Art „Handreichung“ der obersten Landesfinanzbehörden für ihre Steuerfahndungsbeamten bezeichnet werden. Die AStBV (St) sollen der einheitlichen Handhabung der für die Steuerfahndung geltenden Bestimmungen dienen und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der Finanzbehörden untereinander, mit anderen Stellen der Finanzbehörden sowie mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften gewährleisten.

Die Vorschriften führen zu einer Selbstbindung der Verwaltung, jedoch entfaltet nicht jede Vorschrift eine solche Wirkung. Manche Vorschriften sind einfach nur als Hinweis für die zweckmäßigste Handhabung des Verfahrens zu verstehen. Allerdings kann der Verstoß gegen diese (internen) Anweisungen ein Indiz für einen Gesetzesverstoß sein, weshalb eine Beschäftigung mit diesen Bestimmungen ein Muss für jeden Strafverteidiger darstellt. Trotz ihres Charakters als behördeninterne Anweisung sind die Vorschriften nicht geheim, sie wurden im Bundessteuerblatt veröffentlicht und können auch im Internet eingesehen werden.