1.4.1 Objektiver Tatbestand

Dieser Teil der Prüfung des Straftatbestandes besteht in der Prüfung der objektiven Tatbestandselemente. Dies sind jene Umstände, die das äußere Erscheinungsbild der Tat bestimmen. Sie können deskriptiv oder normativ, tat- oder täterbezogen sein.