§ 12 Sicherstellung von Besteuerungssubstrat

Treaty overrides zur Sicherstellung des Besteuerungssubstrats, die z. T. ohne abkommensrechtlichen Bezug erlassen wurden, sind relativ neu im deutschen Steuerrecht.[1] Diese Entwicklung ist Folge der Europäisierung des Steuerrechts und dem dadurch drohenden Verlust territorialer Besteuerungszugriffe durch die sog. „Wegzugsfälle“.

[1] Eingeführt durch das SEStEG vom 07.12.2006, BGBl I S. 2782, ber. BGBl I 2007 S. 68.