22.11.2017
EuGH: Grundsatzurteil zu missbräuchlichen Geschäftspraktiken im Umsatzsteuerrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.11.2017, C-251/16, entschieden, dass der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Geschäftspraktiken im Umsatzsteuerrecht von den Mitgliedstaaten beachtet und umgesetzt werden muss. Dies führt dazu, dass missbräuchliche Geschäftspraktiken von einem Mitgliedstaat selbst dann verboten bzw. besteuert werden können, wenn im NATIONALEN Recht entsprechende Mißbrauchsverhinderungs- bzw. Korrekturvorschriften fehlen! Mit anderen Worten: Der […]
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