6. Die Steuerfahndung

Die Ermittlung im Strafverfahren ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Im Steuerstrafverfahren ergeben sich insoweit Besonderheiten, als dass Rechte der Staatsanwaltschaft in die Behördenorganisation der Finanzverwaltung zurückdelegiert werden. Daher sind der interne Behördenaufbau und seine Kompetenzen darzustellen.