6.4.1 Die Durchsuchung

Die Durchsuchung dient der Suche nach Beweismitteln für den Nachweis der Steuerhinterziehung. Beweismittel sind bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat, deren der Beschuldigte verdächtig ist, aber auch für die Tatumstände Beweise erbringen können.

Artikel 13 GG stellt die Unverletzlichkeit der Wohnung und aller sonstigen privaten Räume und der Geschäftsräume fest. §§ 102, 103 ff. StPO gestatten eine Einschränkung dieses Grundrechts nach besonderen nachfolgenden Regelungen.