4.2 Rechtsgrundlagen des Steuerstrafverfahrens

Die ausdrückliche Anordnung der Geltung von drei benannten Gesetzen in § 385 Abs. 1 AO ist schon vom Wortlaut nicht als eine abschließende Aufzählung zu verstehen. In der Literatur finden sich Listen, die weitere Gesetze bezeichnen.