3. Verbrauchsteuerrichtlinie

Die Verbrauchsteuerrichtlinie 2008/118/EG vom 16.12.2008[1] wurde in Deutschland umgesetzt durch das Vierte und das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15.07.2009 und vom 21.12.2010. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern,[2] die im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: es sollen klare und strengere Regeln für den Informationsaustausch aufgestellt werden, es sollen direkte Kontakte zwischen nationalen Betrugsbekämpfungsstellen forciert und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern gestärkt und vereinfacht werden. Zudem soll die Rolle der elektronischen Datenübermittlung beim Austausch von Informationen aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ausgeweitet werden, um so eine schnellere Bearbeitung der Auskunftsersuchen zu ermöglichen. Hierfür ist das EMCS,[3] das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, als Standardinstrument für den Informationsaustausch im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit vorgesehen; die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, das System wann immer möglich zu verwenden. Es sollen Rückmeldungen erfolgen, um eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der ausgetauschten Informationen zu gewährleisten. Zugleich wurde ein Mindestzeitraum von 5 Jahren festgelegt, während dessen jeder Mitgliedstaat zur Speicherung der Informationen verpflichtet ist. Außerdem wird ein von der Kommission verwaltetes und aus den nationalen Datenbanken gespeistes Zentralverzeichnis eingerichtet, vermittels dessen die Gültigkeit von Verbrauchsteuernummern elektronisch bestätigt werden kann. Der Informationsaustausch darf nicht wegen des nationalen Bankgeheimnisses verweigert werden.

[1] Richtlinie des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG, ABl 2009, L 9/12.

[2] Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 02.05.2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004, ABl 2012, L 121/1.

[3] Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-System für die Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU. Weiterführende Informationen über das EMCS finden Sie unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/excise_duties/circulation_control/how_it_works/index_de.htm.