3.1.3.2.5 Sperre gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1e AO: Das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau

Eine wirksame Selbstanzeige ist gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1e AO nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger zur steuerlichen Nachschau erschienen ist.

Die Nachschau aufgrund steuerlicher Vorschriften, insbesondere die USt-Nachschau (Umsatzsteuer-Nachschau) nach § 27b UStG und die LSt-Nachschau (Lohnsteuer-Nachschau) gemäß § 42g EStG, aber auch die Nachschau nach § 210 AO im Rahmen der Steueraufsicht entfaltet eine Sperrwirkung. Da sich die USt-Nachschau nur auf die Umsatzsteuer beschränkt, kann wegen aller anderen Steuerarten mit dem Erscheinen des Amtsträgers keine Sperrwirkung eintreten.

Die USt-Nachschau erfasst die Sperrwirkung aller USt-Hinterziehungen, es sei denn, sie wird erkennbar auf bestimmte Zeiträume beschränkt. Für die LSt-Nachschau gilt das Entsprechende. Sie vermag nach herrschender Meinung zusätzlich auch die Selbstanzeige bzgl. Einkommensteuer-Hinterziehungen zu sperren, da es sich bei der Lohnsteuer lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer handelt.