Die Steuerstraftaten sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bewehrt. Die Steuerordnungswidrigkeiten sehen Geldbußen in unterschiedlicher Maximalhöhe vor (5.000 EUR, auch 50.000 EUR).
Die Steuerstraftaten sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bewehrt. Die Steuerordnungswidrigkeiten sehen Geldbußen in unterschiedlicher Maximalhöhe vor (5.000 EUR, auch 50.000 EUR).