3.1.3.5 Das Absehen von der Strafverfolgung gemäß § 398a AO
Die Vorschrift enthält eine pauschale Regelung darüber, wann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung abzusehen hat. Liegt die verkürzte Steuer über 25.000 €... Weiterlesen
3.1.3.4 Fristgerechte Nachzahlung gemäß § 371 Abs. 3 AO
Die in § 371 Abs. 3 AO normierte Nachzahlungspflicht bei eigennütziger Steuerhinterziehung ist objektive Tatbestandsvoraussetzung für die Erlangung der Straffreiheit. Dies korrespondiert... Weiterlesen
3.1.3.3 Die Selbstanzeige bei Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen gemäß § 371 Abs. 2a AO
§ 371 Abs. 2a AO ist der Einsicht geschuldet, dass der Leiter eines großen Unternehmens bei der Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer- und... Weiterlesen
3.1.3.2.9 Die Einschränkung der Sperrwirkung bei der Außenprüfung gemäß § 371 Abs. 2 Satz 2 AO
Mit der Regelung des § 371 Abs. 2 Satz 2 AO hat der Gesetzgeber die Sperrwirkung der Ausschlussgründe gemäß § 371 Abs.... Weiterlesen
3.1.3.2.8 Sperre gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 4 AO: Vorliegen eines besonders schweren Falles im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 2 bis 6AO
Bei besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung kann sich der Täter den Regeln des § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 4 AO... Weiterlesen
3.1.3.2.7 Sperre gemäß §§ 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3, 398a AO: Die verkürzte Steuer liegt je Tat über 25.000 €
§ 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 AO bestimmt, dass bei einer verkürzten Steuer oder bei einem erlangten nicht gerechtfertigten Steuervorteil... Weiterlesen
3.1.3.2.6 Sperre gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 AO: Die Entdeckung der Tat
Eine wirksame Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil... Weiterlesen
3.1.3.2.5 Sperre gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1e AO: Das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau
Eine wirksame Selbstanzeige ist gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1e AO nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger zur steuerlichen... Weiterlesen
3.1.3.2.4 Sperre gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1d AO: Das Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit
Geht ein Amtsträger einem bestimmten Anfangsverdacht nach, so erscheint er zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit im Sinne des § 371... Weiterlesen
3.1.3.2.3 Sperre gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1c AO: Das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung
Eine wirksame Selbstanzeige ist laut Gesetz nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat/Steuerordnungswidrigkeit bei... Weiterlesen