Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat betont, dass nach seiner Ansicht der Ankauf von sogenannten Daten-CDs sowohl derzeit als auch nach Zustimmung des Bundestages zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz zulässig ist. Die Schweiz hatte gerügt, dass NRW vor kurzer Zeit wieder eine CD mit Bankdaten deutscher Kunden angekauft hatte und auf das bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Steuerabkommen hingewiesen.
Das Finanzministerium NRW wies dies zurück und teilte mit, dass auch nach der Ratifizierung des Steuerabkommens der Ankauf von Daten-CDs zulässig sei, das das Abkommen Deutschland nur untersage sich „aktiv“ um den Ankauf von solchen Daten-CDs zu bemühen. Würden jedoch Daten-CDs den Finanzämter angeboten und die Finanzämter würden die CDs ankaufen, so sei dies kein „aktives Bemühen“ im Sinne des Steuerabkommens und daher weiterhin zulässig.