Neben den Steuergesetzen, welche die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichteten Personen bestimmen, beinhalten auch die §§ 149-152 AO Regelungen zur Steuererklärung: § 149 AO regelt die Abgabe der Steuererklärung hinsichtlich der Abgabefristen in den einzelnen Fällen, § 150 AO die einzuhaltende Form und Inhalt der Erklärung, § 151 AO und § 152 den Verspätungszuschlag.