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Cum/Ex: Justizminister verbietet „Deals“

Laut Presseberichten vom 16.02.2020 hat der NRW-Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften in NRW „angeordnet“, dass alle Cum/Ex-Strafverfahren vor einem öffentlichen Gericht verhandelt werden. Mit anderen Worten, die sowohl bei Beschuldigten als auch Staatsanwaltschaften beliebten „Deals“ (z.B. Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage, § 153a StPO), die eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermeiden sollen, wird es nicht geben. Alle Cum/Ex-Beteiligte […]