Einführung in das Steuerstrafrecht

 

Die “Einführung in das Steuerstrafrecht” ist eine von der Kölner Kanzlei der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH herausgegebene Zusammenfassung zum aktuellen Steuerstrafrecht.

Der Download des e-Books ist kostenlos.

In Kürze werden auf dieser Seite weitere interessante e-Books der Korts Rechtsanwalts- mbH veröffentlicht, z. B. ein Praxisleitfaden zum Thema “Internationales Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht”.

Darüber hinaus können Sie sich über die Kanzlei, die Schwerpunkte, die Rechtsanwälte und weitere Veröffentlichungen und Veranstaltungen auf der Homepage der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter www.korts.de informieren.

Aktualisierungen/Ergänzungen:

  1. Juli 2011: Die “Einführung in das Steuerstrafrecht” erscheint nunmehr in der 2. Auflage und gibt den Rechtsstand zum Mai 2011 wieder, insbesondere das neue Recht der strafbefreienden Selbstanzeige (371 AO neue Fassung).
  2. Das neue Gewand der strafbefreienden Selbstanzeige (25. August 2010)

Weitere aktuelle Veröffentlichungen

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Über den Autor:


*Zertifiziert durch die Fernuniversität Hagen

Sebastian Korts

Rechtanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Steuerstrafverteidiger*

MBA - Master of Business Administration

M.I.Tax - Master of International Taxation

 

Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts übt seinen Beruf in Köln als geschäftsführender Gesellschafter der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus. Er ist Fachanwalt für das Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

In einem zweiten Studium erwarb er die Qualifikation “MBA - Master of Business Administration” und in einem ergänzenden dritten Studiengang die Qualifikation des M. I. Tax - Master of International Taxation”. An der Fernuniversität Hagen qualifizierte er sich im Spezialfach Steuerstrafrecht.

Seit 1998 ist Herr Korts Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss Steuerrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Von 1999 bis 2002 war er Sprecher des Steuerrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins; seitdem ist er Sprecher des Arbeitskreises Gesellschaftsrecht des Kölner Anwaltvereins.

Vorträge und Publikationen zu steuerlichen Themen in Verbindung mit Strafrecht und Gesellschaftrecht begleiten die praktische Tätigkeit. Hier berät und vertritt er Unternehmen und Einzelpersonen in steuerstrafrechtlichen und steuerlichen Verfahren.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Schnittstelle zwischen nationalem Steuerstrafrecht und internationalem Steuerrecht ebenso wie die Schnittstelle Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.